4 Einträge in "Deutschland / Germany":
Für die Darlegung eines Mehrvergütungsanspruches wegen Bauzeitverlängerung reicht es nach BGH aus, wenn der Auftragnehmer vorträgt, welche durch die Bauzeitverzögerung bedingten Mehraufwendungen er hatte; war beispielsweise ein Bauleiter während der gesamten Bauzeit einschließlich der Verlängerung mit seiner gesamten Arbeitskraft tätig gewesen, sei hiermit der Mehraufwand belegt.
http://www.baunetz.de/recht/BGH_bestaetigt_erleichterte_Anforderungen_fuer_Mehrverguetung_bei_Bauzeitverlaengerung__44722.html
Die HOAI kennt den Zeitfaktor nicht. Es kommt für die Höhe des Honorars nicht darauf an, ob der Ingenieur / Architekt 3 oder 6 Monate leisten muss. Das ist ein wirklicher Schwachpunkt der Honorarordnung. Der Zeitfaktor muss im Vertrag geregelt werden.
http://www.ingside.de/downloads/info-2012-07-05-kein-mehrhonorar-bei-bauzeitve.pdf
Die Parteien können einen Honoraranspruch für den Fall einer Bauzeitverlängerung wirksam vereinbaren. Besteht eine solche Vereinbarung, sind nach Ansicht des Kammergerichtes gleichwohl an den Nachweis des Mehraufwandes zur Darlegung des zusätzlichen Honoraranspruches hohe Anforderungen zu stellen; nur solche Mehraufwendungen sind zu erstatten, die aus – dem Architekten/Ingenieur nicht zurechenbaren – Bauzeitverzögerungen kausal resultieren
http://www.baunetz.de/recht/Muss_Architekt_Mehraufwand_bei_Bauzeitverlaengerungen_im_Einzelnen_nachweisen__44644.html
Der BGH hat entschieden, dass die Parteien eines Architektenvertrages eine angemessene Entgelterhöhung für den Architekten bei Überschreitung einer bestimmten Bauzeit wirksam vereinbaren können, sofern sich die zu Grunde gelegte Bauzeit unter Berücksichtigung eines den Parteien zuzubilligenden Beurteilungsspielraumes nicht als unrealistisch darstellt.
http://www.baunetz.de/recht/Vereinbarung_einer_Honorarerhoehung_bei_Bauzeitverlaengerungen_nach_neuem_Urteil_des_BGH_moeglich__44362.html

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